Initiativen
Auswirkungen des noch nicht veröffentlichten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 b BauGB auf die Gemeinden
Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter (CDU), eingegangen am 25.08.2023 - Drs. 19/2149 an die Staatskanzlei übersandt am 28.08.203
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 08.09.2023
Vorbemerkung der Abgeordneten
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.7.2023 (4 CN 3.22) im Rahmen des § 13 b BauGB entschieden, dass Freiflächen außerhalb eines Siedlungsbereiches einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Satz 1 BauGB, ohne eine Umweltprüfung überplant werden dürfen.
Mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 25.07.2023 (Az. MW62.2 - 21102 - 3) wird mitgeteilt, dass die Folgen der obengenannten Entscheidung auf bereits nach § 13 b BauGB aufgestellte und in Kraft gesetzte Bebauungspläne erst nach Auswertung des Urteils beurteilt werden können.
Dies hieße für alle Gemeinden, dass - vorbehaltlich einer abschließenden Auswertung der Entscheidung des BVerwG - bereits gemäß § 13 b BauGB eingeleitete, aber noch nicht abgeschlossene Aufstellungsverfahren nicht fortgeführt werden können.
Mehr Essstörungen und Adipositas bei Jugendlichen: Wie will die Landesregierung den Trend stoppen?
Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Verena Kämmerling (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
namens der Landesregierung
Mehr Essstörungen und Adipositas bei Jugendlichen: Wie will die Landesregierung den
Trend stoppen?
Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Verena Kämmerling (CDU), eingegangen am
30.05.2023 - Drs. 19/1486
an die Staatskanzlei übersandt am 31.05.2023
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
namens der Landesregierung vom 30.06.2023
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete am 4. Mai 2023 von einer erheblichen Zunahme von Essstörungen wie Magersucht und Bulimie bei Jugendlichen; daneben bleibe Adipositas bei Kindern und Jugendlichen ein Problem. Wie die Kreiszeitung am 20. Januar 2022 unter der Überschrift „Erster Vorstoß für Ernährung als Schulfach vor 15 Jahren“ berichtete, setzen sich Vertreterinnen der niedersächsischen Landfrauenverbände seit mehr als 15 Jahren für Ernährung als Schulfach ein.
Müssen geplante Straßenbaumaßnahmen im Geschäftsbereich Stade aufgrund nicht ausreichender Mittel im Landesstraßenbauplafond gestoppt werden?
Anfrage der Abgeordneten Claus Seebeck, Melanie Reinecke, Birgit Butter und Axel Miesner (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung na-mens der Landesregierung
Müssen geplante Straßenbaumaßnahmen im Geschäftsbereich Stade aufgrund nicht ausrei-chender Mittel im Landesstraßenbauplafond gestoppt werden?
Anfrage der Abgeordneten Claus Seebeck, Melanie Reinecke, Birgit Butter und Axel Miesner (CDU), eingegangen am 22.05.2023 - Drs. 19/1418 an die Staatskanzlei übersandt am 23.05.2023
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung na-mens der Landesregierung vom 26.06.2023
Vorbemerkung der Abgeordneten
Mit der Mitteilung des zentralen Geschäftsbereiches der Straßenbauverwaltung vom 25.01.2023, dass keine weiteren Verpflichtungen seitens der regionalen Geschäftsbereiche der Niedersächsi-schen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) bis zur abschließenden Zusammen-stellung des landesweiten Bauprogramms im März dieses Jahres eingegangen werden sollen, war-ten viele geplante und notwendige Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2023 und den Folgejahren auf Umsetzung.
Müssen geplante Straßenbaumaßnahmen im Geschäftsbereich Stade aufgrund nicht ausreichender Mittel im Landesstraßenbauplafond gestoppt werden?
Anfrage der Abgeordneten Claus Seebeck, Melanie Reinecke, Birgit Butter und Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.05.2023
Mit der Mitteilung des zentralen Geschäftsbereiches der Straßenbauverwaltung vom 25.01.2023, dass keine weiteren Verpflichtungen seitens der regionalen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) bis zur abschließenden Zusammen-stellung des landesweiten Bauprogramms im März dieses Jahres eingegangen werden sollen, warten viele geplante und notwendige Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2023 und den Folgejahren auf Umsetzung.
Deichbau an der Elbe: Wird die Landesregierung dem Klimawandel Rechnung tragen?
Anfrage der Abgeordneten Melanie Reinecke und Birgit Butter (CDU), eingegangen am 28.03.2023 - Drs. 19/1080 an die Staatskanzlei übersandt am 29.03.2023
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
Im Stader Tageblatt vom 11.03.2023 wurde berichtet, dass die für die Hochwassersicherheit Verant-wortlichen im Landkreis Stade angesichts der Herausforderungen, die vom Klimawandel ausgehen, einen „Generalplan Elbe“ fordern. Damit greifen sie einen Antrag auf, der im Oktober 2022 im Stader Kreistag beschlossen wurde und der u. a. die Beschleunigung von Maßnahmen zur Deicherhöhung, eine Aufstockung der Mittel von Bund und Land für Deichbaumaßnahmen, die Sicherung der erfor-derlichen Kleimengen und die Instandsetzung und Entschlickung der Elbe und ihrer Nebenflüsse sowie der Entwässerungseinrichtungen fordert. Unter anderem wird nach Angaben im Stader Tageblatt für den Landkreis Stade die Erhöhung der Deiche um bis zu 2,10 m, der Neubau von sieben Sperrwerken sowie ein Schöpfwerk an der Este-Mündung für notwendig erachtet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Der Küsten- und Hochwasserschutz hat angesichts der Klimaerwärmung, steigender Meeresspiegel und Zunahme von Starkregenereignissen hohe Priorität. Mit dem 2. Nachtragshaushalt 2023 sollen die Mittel für den Schutz der niedersächsischen Küste und Inseln von 61,6 Mio auf 78,9 Mio Euro deutlich erhöht werden.
Der Klimawandel bedingt eine stärkere Vorsorge im Küsten- und Hochwasserschutz – insbesondere auch an der Tideelbe. Für dieses Jahr ist daher vom NLWKN in dem Bereich entsprechend der Pla-nungsvorläufe und möglicher Umsetzung in 2023 im Bau- und Finanzierungsprogramm Küsten-schutz ein höherer Mitteleinsatz eingeplant worden.
Auch in der Kleiproblematik und der Frage der Kompensations- bzw. Kohärenzflächen ist das Land dabei, tragfähige Lösungen zu finden. Als Großprojekt auf dem Asselersand könnten sowohl große Erfolge für naturschutzfachliche Werte erreicht als auch gleichzeitig eine große Anzahl von Küsten-schutzmaßnahmen naturschutzfachlich ausgeglichen werden.
Lehrgänge am Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz
Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter, Andre Bock und Alexander Wille (CDU), eingegangen am 24.03.2023 - Drs. 19/1065 an die Staatskanzlei übersandt am 27.03.2023
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 26.04.2023
Vorbemerkung der Abgeordneten
Bei der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrleute in Niedersachsen kommt dem Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) eine zentrale Aufgabe zu. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Zeit der Corona-Pandemie hat auch den Lehrgangsbetrieb eingeschränkt bzw. zeitweilig zum Erliegen gebracht. Die Berufsfeuerwehrlehrgänge seien weiterhin unverändert angeboten worden, weil es hier um beamtenrechtlich vorgeschriebene Lehrgänge gehe,
so der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 25.02.2021. Bei den Lehrgängen für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren sei versucht worden, diese in virtueller Form anzubieten.
Am 23.02.2023 bezog die Innenministerin im Rahmen einer Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 19/595) Stellung zur aktuellen Situation der Aus- und Fortbildung an den Akademiestandorten des NLBK. Unter anderem teilte Ministerin Behrens mit, dass im Jahr 2022 nur 47 % des Aus- und
Fortbildungsbedarfs haben gedeckt werden können. Ferner kündigte die Innenministerin am 23.02.2023 an, eine spezielle Ausbildung zur Bekämpfung von Bränden an LNG-Terminals in Wilhelmshaven anzubieten.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die überragende Mehrheit der Feuerwehrangehörigen in Niedersachsen verrichtet ehrenamtlich ihren Dienst. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement, die große Kompetenz und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren wäre die Sicherstellung von Brandschutz und Hilfeleistung in Niedersachsen flächendeckend kaum zu meistern. Die Landesregierung schätzt und würdigt diese hohe Leistungsbereitschaft ausdrücklich. Die Aus- und Fortbildung der niedersächsischen Feuerwehren hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung die Ziele formuliert, modernste Bedingungen für Übungen und Einsätze der Feuerwehrleute zu schaffen und dafür den Ausbau des Technik- und Trainingszentrums an den NLBK-Standorten in Celle-Scheuen und in Loy konsequent fortzusetzen, notwendige Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen und die Ausbildungskapazitäten weiter zu erhöhen.
Windflächenpotenzialstudie 2023: Windflächenziele für den Landkreis Stade
Vorbemerkung der Abgeordneten
Am Montag, den 6. Februar 2023, hat Umweltminister Christian Meyer die Kommunalen Spitzenverbände,
Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover und den Regionalverband Großraum
Braunschweig in das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eingeladen, um laut
Einladung unter dem Stichwort „Umsetzung des Windflächenbedarfsgesetzes in Niedersachsen“
eine Studie vorstellen zu lassen.
Die Studie mit dem Titel „Windpotenzialstudie Niedersachsen“ wurde im Auftrag des Ministeriums für
Umwelt, Energie und Klimaschutz durch das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik
sowie die Bosch & Partner GmbH erstellt. Laut Pressemitteilung des Umweltministeriums
vom 6. Februar 2023 rechnet die Studie das durch das Windflächenbedarfsgesetz des Bundes
vorgeschriebene Ziel für Niedersachsen von 2,2 % der Landesfläche auf die einzelnen Planungsregionen
nach fachlichen Kriterien um. Auf der Basis der Ergebnisse der Studie soll per Gesetz geregelt
werden, wie viel Windfläche in den kreisfreien Städten, den Landkreisen, dem Regionalverband
Großraum Braunschweig und der Region Hannover mindestens auszuweisen sei, so heißt es weiter
in der Pressemitteilung. Für die Berechnung der Flächenpotenziale je Landkreis seien objektive Kriterien
wie Besiedlungsdichte, Abstände zur Wohnbebauung, Belange der Bundeswehr, Verkehrswege,
Wasserflächen, FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebiete usw. herangezogen worden. Die
auszuweisenden Flächenanteile weichen vom Mittelwert 2,2 % ab und liegen zwischen 0,01 % in der
Stadt Osnabrück und 4,89 % der Fläche im Landkreis Rotenburg (Wümme).
Für den Landkreis Stade ergibt sich aus der Studie das Ziel von 3,04 % auszuweisendem Flächenanteil
der Gebietsfläche. Als theoretisches Potenzial nennt die Studie jedoch einen Flächenanteil von
7,53 % für den Landkreis Stade.
Vorbemerkung der Landesregierung
Für die Ermittlung der Flächenpotenziale durch die Gutachter von Fraunhofer IEE und Bosch und
Partner, welche am 6.2.2023 vorgestellt wurden, wurde ein für alle Planungsräume einheitlicher Kriterienkatalog
verwandt. Dieser wurde von Expert*innen in der Landesverwaltung mit den Gutachtenden
erarbeitet. Dabei wurden, soweit dies gerechtfertigt war, dieselben Kriterien angelegt, wie bei
der Studie des Bundes zur Ermittlung der Kriterien für die Festlegung der von den Bundesländern zu
erbringenden Flächenbeitragswerte. Die einheitlichen Kriterien sind in untenstehender Tabelle dargestellt.
Lüheflut: Steht die Landesregierung zu ihren Zusagen?
Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Melanie Reinecke (CDU), eingegangen am 16.01.2023 - Drs. 19/318 an die Staatskanzlei übersandt am 18.01.2023
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
In der Nacht vom 27. auf den 28.05.2022 kam es aufgrund starker Winde aus West bis Nordwest zu erhöhten Wasserständen in der Lühe. Obwohl das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine entsprechende Gefahr für den Bereich der Elbe vorhergesagt hatte, wurde das Lühe-Sperrwerk im Unterschied zu anderen Sperrwerken im Landkreis Stade nicht geschlossen. In der Folge kam es zu Überflutungen mit zum Teil nicht unerheblichen Sachschäden (vollgelaufene Keller, beschädigte Pkw, Anleger und Boote).
In der 106. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 30.06.2022 erklärte der damalige Umweltminister Olaf Lies (SPD): „Wir haben das feste Ziel, die Betroffenen mit den entstandenen Schäden nicht alleinzulassen und diese auszugleichen.“ Und weiter: „Die noch unklare Schadensursache darf und wird nicht zulasten der Geschädigten gehen.“ Auf der Küstenschutzkonferenz des Landkreises Stade am 01.07.2022 wiederholte der Umweltminister seine Zusage. Der Sprecher des Umweltministers bestätigte gegenüber dem Stader Tageblatt vom 01.07.2022, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur-schutz zeitnah auf die Geschädigten zugehen und ein Gutachter eingeschaltet werde.
Zwar erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums am 05.10.2022 auf Nachfrage des Stader Tageblatts, dass eine Analyse der Rechtslage ergeben habe, dass die Geschädigten keinen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Land geltend machen könnten. Dennoch zitierte der Sprecher zugleich den damaligen Umweltminister Olaf Lies mit folgenden Worten: „Betroffene haben und konnten aus meiner Sicht darauf vertrauen, dass das Land sie nicht im Regen stehen lässt, wenn das Lühe-Sperrwerk, aus welchen Gründen auch immer, trotz Hochwasser nicht geschlossen wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt sehr schnell eine Lösung hinbekommen und der Ausgleich im Rahmen von Billigkeitsleistungen erfolgt.“
Vorbemerkung der Landesregierung
Nach den bisherigen Ergebnissen und Erkenntnissen der Ursachenaufklärung beruht die verspätete Schließung des Lühesperrwerks am 28.05.2022 auf einem technischen Fehler im – bis dahin und seit Jahren einwandfrei funktionierendem - Meldesystem des Sperrwerks. Dieses technische Versagen im Meldesystem war weder vom NLWKN verursacht, noch bestanden zu dem Zeitpunkt für den NLWKN irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass das Meldesystem nicht zuverlässig arbeitet. Die verspätete Sperrwerksschließung ist deshalb nicht vom NLWKN und vom Land Niedersachsen zu verantworten. Anfang Dezember 2022 wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Sperrwerkswärter Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2 des NLWKN wegen des Anfangsverdachts einer fahrlässigen Herbeiführung einer Überschwemmung gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da kein Fehlverhalten des Sperrwerkswärters nachgewiesen werden konnte.
1. Sind die Ermittlungen zur Schadenursache abgeschlossen?
Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird hingewiesen.
2. Gibt es ein Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Gutachters und, falls ja, wann wurde dieses Verfahren begonnen? Falls nein, warum nicht?
Ja. Das Vergabeverfahren hinsichtlich der Erstellung von Gutachten über die entstandenen Gebäudeschäden wurde durchgeführt und mit Datum vom 19.01.2023 abgeschlossen.
3. Welche Initiativen zum Schadenausgleich wurden durch den ehemaligen Umweltminister Olaf Lies getätigt?
Das MU hatte Schadensersatzansprüche geprüft. Nachdem diese verneint wurden, wurde die Möglichkeit einer Billigkeitsleistung nach § 53 LHO in Betracht gezogen. Es wurde von Minister Olaf Lies beim Finanzministerium versucht, außerplanmäßige Mittel für 2022 zu erhalten für Zahlungen einer Billigkeitsleistung an die Geschädigten. Dies war in der letzten Legislaturperiode erfolglos.
4. Bestand oder besteht aktuell ein Abstimmungsprozess zwischen Umwelt- und Finanzministerium hinsichtlich des finanziellen Ausgleichs der Betroffenen?
Ja, seit Mitte Juni 2022.
5. Wird die Landesregierung die Betroffenen entschädigen?
Eine Leistung kann erst nach der Erfüllung der Voraussetzungen des § 53 LHO und der Bereitstellung von Mitteln durch einen Haushaltsbeschluss des Landtags erfolgen.
6. Wie wird verhindert, dass sich ein solcher Vorfall in Niedersachsen wiederholen kann?
Der NLWKN hat rein vorsorglich zusätzliche Sicherungen in das Alarmierungssystem eingebaut. Diese rein vorsorglichen Schritte zielen u.a. darauf ab, Auswirkungen von Störsignalen im Telekommunikationsnetz auf das Alarmierungssystem weitgehend abzustellen. Hierzu wurde einerseits im Rahmen des Quittiervorgangs die Codeeingabe und zweitens zusätzlich seitens des Herstellers die Software des Analyse- und Alarmierungsgerätes weiter optimiert. Beides dient der Unverwechselbarkeit echter Eingabesignale und damit der Erhöhung der Sicherheit gegen Störsignale. Des Weiteren wurden bereits unmittelbar nach dem Ereignis Sperrwerkswärterinnen und Sperrwerkswärter angewiesen, zusätzlich zum computergesteuerten Alarmierungsvorgang mehrmals täglich die Wasserstandsvorhersagen und die Entwicklung der Pegelstände zu beobachten, um ggfs. auch unabhängig vom Alarmsystem rechtzeitig erforderliche Schritte einzuleiten. Des Weiteren hat der NLWKN Kontakt zum zuständigen Landrat aufgenommen und eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Feuerwehren mit den Sperrwerkswärtern vereinbart. Insgesamt ist mit den zusätzlichen vorsorglichen Maßnahmen aus Sicht des NLWKN die Sturmflutsicherheit am Lühesperrwerk wie auch an den anderen Sperrwerken des NLWKN gewährleistet.
Mittel aus dem Nachtragshaushalt für den Landkreis Stade (Teil I)
Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Melanie Reinecke (CDU), eingegangen am 23.12.2022 - Drs. 19/228 an die Staatskanzlei übersandt am 30.12.2022
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 30.01.2023
Vorbemerkung der Abgeordneten
Der Landtag hat am 30.11.2022 einen Nachtragshaushalt beschlossen. Dieser Nachtragshaushalt sorgt nach Medienberichten dafür, dass 11,6 Millionen Euroo zusätzlich in den Landkreis Stade fließen. Damit soll u. a. die Nothilfe zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in der Energiekrise finanziert werden. Zudem wurden die Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhöht und als Teil des Maßnahmenpaketes in der Energiekrise kom-muniziert. Für Sportvereine werden landesweit 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Vorbemerkung der Landesregierung
Mit dem vom Landtag am 30.11.2022 beschlossenen Nachtragshaushalt 2022/2023 hat die Landesregierung direkt nach Amtsantritt ihre Handlungsfähigkeit bewiesen und ein Gesamtvolumen von 2,9 Milliarden Euro bewegt. Angesichts der aktuellen Krise war dieses entschlossene Handeln drin-gend geboten, indem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges und der Energiekrise geschaffen wurden.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgt weltweit für großes Leid. Die hieraus resultierenden globalen Auswirkungen stellen auch Deutschland, das Land Niedersachsen sowie dessen Kommunen vor enorme Herausforderungen. Das mit dem Doppelnachtrag auf den Weg gebrachte Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen in einem Umfang von 970 Millionen Euro wird dabei helfen, den Auswirkungen der enormen Kostensteigerungen im Energiesektor infolge des russischen Angriffskrieges besser begegnen zu können.
Mittel aus dem Nachtragshaushalt für den Landkreis Stade (Teil II)
Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Melanie Reinecke (CDU), eingegangen am 23.12.2022 - Drs. 19/228 an die Staatskanzlei übersandt am 30.12.2022
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 30.01.2023
Vorbemerkung der Abgeordneten
Der Landtag hat am 30.11.2022 einen Nachtragshaushalt beschlossen. Dieser Nachtragshaushalt sorgt nach Medienberichten dafür, dass 11,6 Millionen Euroo zusätzlich in den Landkreis Stade fließen. Damit soll u. a. die Nothilfe zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in der Energiekrise finanziert werden. Zudem wurden die Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhöht und als Teil des Maßnahmenpaketes in der Energiekrise kom-muniziert. Für Sportvereine werden landesweit 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Vorbemerkung der Landesregierung
Mit dem vom Landtag am 30.11.2022 beschlossenen Nachtragshaushalt 2022/2023 hat die Landes-regierung direkt nach Amtsantritt ihre Handlungsfähigkeit bewiesen und ein Gesamtvolumen von 2,9 Milliarden Euro bewegt. Angesichts der aktuellen Krise war dieses entschlossene Handeln drin-gend geboten, indem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges und der Energiekrise geschaffen wurden.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgt weltweit für großes Leid. Die hieraus resultierenden globalen Auswirkungen stellen auch Deutschland, das Land Niedersachsen sowie dessen Kommunen vor enorme Herausforderungen. Das mit dem Doppelnachtrag auf den Weg gebrachte Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen in einem Umfang von 970 Millionen Euro wird dabei helfen, den Auswirkungen der enormen Kostensteigerungen im Energiesektor infolge des russischen Angriffskrieges besser begegnen zu können.