Skip to main content

Initiativen

22.03.2024 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Führt die Legalisierung von Cannabis zu Mehraufwand bei der Polizei?

Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter, Carina Hermann und Thomas Uhlen (CDU), eingegangen am 19.02.2024 - Drs. 19/3533, an die Staatskanzlei übersandt am 21.02.2024

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 22.03.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 13.12.2023 ein Gutachten vorgelegt1, das sich mit den Auswirkungen der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken auf die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden befasst. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass auf die genannten Behörden der Länder zusätzliche Aufgaben und Aufwendungen in Form von Personal- und Sachkosten zukommen werden, die sich derzeit nicht im Detail beziffern lassen. Insbesondere die in § 5 des Entwurfs eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (KCanG) festgelegten Konsumverbote wie auch die Verkehrskontrollen zur Feststellung von Fahrten unter Einfluss von Cannabis könnten demnach bei der Polizei zu einem erheblichen Mehraufwand führen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Bericht des BKA wurde mit Stand 13.12.2023 verfasst und bezieht sich auf den „Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiter Vorschriften (Konsumcannabisgesetz- KCanG)“ vom 16.08.2023. Seitdem erfolgten ergänzende Befassungen mit Änderungsvorschlägen zum Entwurf des KCanG im Bundestag und in den Ausschüssen. Am 23.02.2024 wurde der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet. ...

21.03.2024 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT Abgeordnete Melanie Reinecke und Birgit Butter (CDU)
Unterrichtsversorgung im Landkreis Stade

 Anfrage der Abgeordneten Melanie Reinecke und Birgit Butter (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 21.03.2024 

Das Stader Tageblatt berichtete am 29.02.2024 über die Unterrichtsversorgung im Landkreis Stade. Zum Stichtag 31.08.2023 ist der Landkreis Stade im Bereich der Unterrichtsversorgung demnach das Schlusslicht im Land Niedersachsen. Bei einer Versorgungsquote von 90,3 % liegt der Landkreis Stade über 6 % unter dem Landesdurchschnitt von 96,9 %. Eltern beklagen Unterrichtsausfälle und sehen die Bildung ihrer Kinder in Gefahr. Aus Elternkreisen werden zudem teilweise fehlende Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen beklagt, sowohl bei Grundschulkindern im Übergang zu den weiterführenden Schulen als auch bei Schulabgängern der 10. Klasse. Diese Defizite, die im Zuge des IQB-Bildungstrends bestätigt wurden, haben nach übereinstimmender Aussage von Eltern sowie von Verantwortlichen in Ausbildungsbetrieben weitreichende Auswirkungen auf die Ausbildungsreife junger Menschen. 

1. Wie stellt sich die prozentuale und tatsächliche Unterrichtsversorgung an allen allgemeinbilden-den Schulen im Landkreis Stade zum Stichtag 31.08.2023 dar (bitte alle Schulen getrennt nach Kommunen und Schulformen geordnet darstellen)? 

2. Wie stellt sich die prozentuale und tatsächliche Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen im Landkreis Stade zum Stichtag 31.08.2023 dar? 

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Lehrkräfte bei den Dokumentationspflichten und Verwaltungsaufgaben zu entlasten? 

4. Aus welchen Faktoren setzt sich die Statistik der Unterrichtsversorgung im Landkreis Stade zusammen, fließen auch Ausfallzeiten der Lehrkräfte ein? 

5. Was unternimmt die Landesregierung, um diese Lese-, Schreib-, und Rechenkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und damit auch die Ausbildungsreife zu verbessern? 

6. Wie viele Lehrkräfte sind aktuell im Landkreis Stade an andere Schulen im Landkreis abgeordnet (bitte nach Schulform und Kommunen getrennt und geordnet dargestellt)? 

7. Ist eine Abordnung von Lehrkräften landkreisübergreifend möglich? Wenn ja, wo findet diese bereits statt? Wenn nein, aus welchen Gründen ist es nicht möglich? Bitte nach Schulform und Kommunen getrennt und geordnet dargestellt. 

19.03.2024 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Deichbau: Hat der Natur- oder der Bevölkerungsschutz Vorrang?

Anfrage der Abgeordneten Verena Kämmerling und Birgit Butter (CDU), eingegangen am 14.02.2024 - Drs. 19/3495, an die Staatskanzlei übersandt am 15.02.2024

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 19.03.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Stader Tageblatt vom 17. Januar 2024 werden im Rahmen des Artikels „Alle wollen Tempo beim Deichbau“ mögliche Gründe für die stockenden Deicherhöhungsmaßnahmen im Landkreis Stade entlang der Elbe erläutert. Vermutet wird, dass der wahrgenommene Stillstand nicht einer mangelnden Finanzierung, sondern den Forderungen des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) sowie des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) nach umfassenden ökologischen Aus-gleichsmaßnahmen und den damit einhergehenden Verzögerungen bei den erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren geschuldet sei.
Den beschriebenen Hindernissen sei nach Angaben in dem genannten Artikel im Stader Tageblatt durch die am 4. Oktober 2022 beschlossene Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes, welche Baumaßnahmen an Deichen gegenüber dem Naturschutz privilegiere, begegnet worden. Je-doch habe die Landesregierung auf dem Erlassweg die vom Gesetzgeber intendierte Wirkung der Gesetzesänderung faktisch zurückgenommen. Folglich müssten Deichverbände nun ein Vielfaches an Ausgleichsflächen vorweisen, um eine Deicherhöhung vornehmen zu können. Als Beispiel wird der Deichverband in Jork-Hinterbrack angeführt, der nun 15 Hektar anstatt 1,68 Hektar für Kompensationsmaßnahmen ausweisen müsse.

Bei der „Zukunftswerkstatt“ in Stade am 15. Januar 2024 habe Umweltminister Christian Meyer ausweislich der Berichterstattung gesagt, dass er den Erlass, der die im Oktober 2022 beschlossene Gesetzesänderung faktisch außer Kraft setze, nicht kenne. Der Minister sagte dem Vernehmen nach zu, Geldquellen für ökologische Ausgleichsflächen zu erschließen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Bevölkerungsschutz hat bei der Landesregierung oberste Priorität, das gilt auch bei Hochwas-serlagen.
Auch bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind jedoch einzelfallbezogene Abwägungsent-scheidungen gegenüber anderen Schutz- und Rechtsgütern (z. B. Landwirtschaft, Privateigentum, Artenschutz, Straßenverkehr, Denkmalschutz u. ä.) erforderlich. ...

06.02.2024 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Hagelversicherung: Nimmt die Landesregierung Wettbewerbsnachteile für Niedersachsens Beeren- und Obstanbauer in Kauf?

Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Dr. Marco Mohrmann (CDU), eingegangen am 14.12.2023 - Drs. 19/3137, an die Staatskanzlei übersandt am 18.12.2023

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 06.02.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten

Rund 60 Einrichtungen der deutschen Klimaforschung betreiben seit dem Jahr 2011 den „Klimana-vigator“ als nationales Internetportal für Klimainformationen. Unter www.klimanavigator.eu ist nach-zulesen, dass Schäden durch schwere Hagelstürme in den vergangenen 30 Jahren in Mitteleuropa erheblich zugenommen haben, da typischerweise mit Hagel verbundene Wetterlagen wesentlich häufiger zu beobachten waren.

Im Alten Land, dem größten zusammenhängenden Obstanbaugebiet nördlich der Alpen, sind nach Angaben im Stader Tageblatt vom 28. November 2023 rund 40 % der Obstanbauflächen gegen Ha-gelschäden versichert. Ferner wird berichtet, dass Bayern und Nordrhein-Westfalen im Rahmen der dortigen Mehrgefahrenversicherungen die Prämien für Hagelversicherungen mit bis zu 50 % bezu-schussen. In Südtirol beträgt die Förderung der Hagelversicherung nach Auskunft von Experten bis zu 70 %, in den Niederlanden 65 % und in Polen ebenfalls 65 %. Niedersachsen plant dem Verneh-men nach dagegen keine finanzielle Unterstützung der Beeren- und Obstanbauer beim Abschluss einer Hagelversicherung.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung plant die Einführung einer Mehrgefahrenversicherung, um landwirtschaftlichen Betrieben einen Impuls zu geben, sich um einen Versicherungsschutz zu kümmern. Im Fokus der Vergabe begrenzter Mittel stehen dabei Versicherungen, die noch nicht häufig in Anspruch genommen werden. Hagelversicherungen hingegen sind im Markt bereits etabliert.

19.03.2023 - Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Deichbau: Hat der Natur- oder der Bevölkerungsschutz Vorrang?

Anfrage der Abgeordneten Verena Kämmerling und Birgit Butter (CDU), eingegangen am 14.02.2024 - Drs. 19/3495,
an die Staatskanzlei übersandt am 15.02.2024

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 19.03.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Stader Tageblatt vom 17. Januar 2024 werden im Rahmen des Artikels „Alle wollen Tempo beim Deichbau“ mögliche Gründe für die stockenden Deicherhöhungsmaßnahmen im Landkreis Stade entlang der Elbe erläutert. Vermutet wird, dass der wahrgenommene Stillstand nicht einer mangelnden Finanzierung, sondern den Forderungen des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) sowie des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) nach umfassenden ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und den damit einhergehenden Verzögerungen bei den erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren geschuldet sei.

Den beschriebenen Hindernissen sei nach Angaben in dem genannten Artikel im Stader Tageblatt durch die am 4. Oktober 2022 beschlossene Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes, welche Baumaßnahmen an Deichen gegenüber dem Naturschutz privilegiere, begegnet worden. Jedoch habe die Landesregierung auf dem Erlassweg die vom Gesetzgeber intendierte Wirkung der Gesetzesänderung faktisch zurückgenommen. Folglich müssten Deichverbände nun ein Vielfaches an Ausgleichsflächen vorweisen, um eine Deicherhöhung vornehmen zu können. Als Beispiel wird der Deichverband in Jork-Hinterbrack angeführt, der nun 15 Hektar anstatt 1,68 Hektar für Kompensationsmaßnahmen ausweisen müsse.

Bei der „Zukunftswerkstatt“ in Stade am 15. Januar 2024 habe Umweltminister Christian Meyer ausweislich der Berichterstattung gesagt, dass er den Erlass, der die im Oktober 2022 beschlossene Gesetzesänderung faktisch außer Kraft setze, nicht kenne. Der Minister sagte dem Vernehmen nach zu, Geldquellen für ökologische Ausgleichsflächen zu erschließen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Bevölkerungsschutz hat bei der Landesregierung oberste Priorität, das gilt auch bei Hochwas-serlagen.
Auch bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind jedoch einzelfallbezogene Abwägungsentscheidungen gegenüber anderen Schutz- und Rechtsgütern (z. B. Landwirtschaft, Privateigentum, Artenschutz, Straßenverkehr, Denkmalschutz u. ä.) erforderlich. ...

15.03.2023 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Förderung von Sportvereinen und Schützenvereinen jenseits des LSB

Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter (CDU) eingegangen am 16.02.2024 - Drs. 19/3527, an die Staatskanzlei übersandt am 20.02.2024 

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.03.2024 

Vorbemerkung der Abgeordneten 

Das Land Niedersachsen gewährte dem Landessportbund (LSB) auf Grundlage von § 4 a Abs. 1 Satz 1 NSportFG im Jahr 2023 eine zusätzliche Finanzhilfe in Höhe von 30 Millionen Euro. Der LSB hat diese zusätzliche Finanzhilfe gemäß § 4 a Abs. 2 Satz 1 NSportFG vor allem zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen von anerkannten niedersächsischen Sportorganisationen durch die stark gestiegenen Energiekosten zu verwenden. Die Mehrkosten der Sportorganisationen durch die Inanspruchnahme von Energieberatungen und die Anschaffung von Materialien zur Energieeinsparung werden diesbezüglich ebenfalls erstattet. 

Im Rahmen einer Förderrichtlinie verteilt der LSB diese Mittel im Antragsverfahren an Sportvereine und Landesfachverbände, welche ordentliches Mitglied im LSB sind. Darunter fallen auch Sportbünde, welche Gliederungen des LSB sind. Sport- und Schützenvereine, die nicht Mitglied im LSB sind, sind hingegen nicht antragsberechtigt. Hierin wird von den Vereinen, die nicht Mitglied im LSB sind, eine Ungleichbehandlung gesehen. Nach Auskunft von Vereinsvertretern können diese Ver-eine, die nicht im LSB organisiert sind, lediglich eine Förderung bei der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung (LSS) beantragen.

Vorbemerkung der Landesregierung 

Die Historie der gesetzlich geregelten niedersächsischen Sportförderung reicht bis in das Jahr 1949 zurück. Am Anfang dieser Entwicklung stand das Fußballtoto, das zunächst als Selbsthilfemaß-nahme des Sports initiiert wurde, um Mittel für den Aufbau der Sportorganisationen für einen sich ausdifferenzierenden Wettkampf- und Spielbetrieb und für das Lehrgangswesen zu erhalten.  ...

17.11.2023 - Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Mehrgefahrenversicherung für Niedersachsens Beeren- und Obstanbauer

Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Dr. Marco Mohrmann (CDU), eingegangen am 24.10.2023 - Drs. 19/2670, an die Staatskanzlei übersandt am 25.10.2023

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 17.11.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten

Niedersachsen verfügt mit dem Alten Land über das größte geschlossene Obstanbaugebiet nördlich der Alpen. Unser Bundesland ist darüber hinaus - gemessen an der Anbaufläche - deutschlandweit führend im Erdbeer- und Heidelbeeranbau.

Die Anbaubetriebe in Niedersachsen stehen nach Auskunft von Branchenkennern unter einem hohen Wettbewerbsdruck durch deutsche, europäische und zum Teil auch außereuropäische Erzeuger. Zugleich nehmen im Klimawandel die Wetterrisiken zu, gegen die sich die Betriebe insbesondere durch technische Maßnahmen (etwa Hagelschutznetze) sowie Versicherungen absichern müssen.

In ihrer Antwort (Drs. 19/2396) auf die Kleine Anfrage „Mehrgefahrenversicherung für Niedersachsens Landwirtschaft“ (Drs. 19/2244) nennt die Landesregierung nur Erdbeeren als aus dem Bereich des Obst- und Beerenanbaus förderfähige Kultur.

02.10.2023 - Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Einführung der dritten Fachkraft in den Kindertagestätten in Niedersachsen bis zum Jahr 2027 vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels

Anfrage der Abgeordneten Melanie Reinecke und Birgit Butter (CDU), eingegangen am 30.08.2023 - Drs. 19/2181 an die Staatskanzlei übersandt am 31.08.2023

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 02.10.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten
Vorbemerkung der Abgeordneten
Laut einer Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung vom 20.10.2022 fehlen im Jahr 2023 in den niedersächsischen Kindertagesstätten rund 46 000 Plätze. Seit dem Jahr 2013 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.

In der Pressemitteilung heißt es weiter, dass in Niedersachsen dieser Anspruch auch im Jahr 2023 nicht erfüllt werden könne.

Um die genannten fehlenden Plätze abzudecken, müssten zusätzlich zum bereits vorhandenen pä-dagogischen Fachpersonal weitere 12 000 Fachkräfte eingestellt werden. Die Diakonie in Nieder-sachsen meldete am 28.10.2022, dass sie in 75 % ihrer Einrichtungen wegen Personalmangel Grup-pen teilweise schließen oder die Betreuungszeiten kürzen müsse.

Im Landkreis Stade sind nach Auskunft der Kommunen aktuell 80 Stellen in Voll- und Teilzeit in den Kindertagesstätten der freien und kommunalen Träger nicht besetzt.

25.08.2023 - Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Auswirkungen des noch nicht veröffentlichten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 b BauGB auf die Gemeinden

Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter (CDU), eingegangen am 25.08.2023 - Drs. 19/2149 an die Staatskanzlei übersandt am 28.08.203

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 08.09.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.7.2023 (4 CN 3.22) im Rahmen des § 13 b BauGB entschieden, dass Freiflächen außerhalb eines Siedlungsbereiches einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Satz 1 BauGB, ohne eine Umweltprüfung überplant werden dürfen.

Mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 25.07.2023 (Az. MW62.2 - 21102 - 3) wird mitgeteilt, dass die Folgen der obengenannten Entscheidung auf bereits nach § 13 b BauGB aufgestellte und in Kraft gesetzte Bebauungspläne erst nach Auswertung des Urteils beurteilt werden können.

Dies hieße für alle Gemeinden, dass - vorbehaltlich einer abschließenden Auswertung der Entscheidung des BVerwG - bereits gemäß § 13 b BauGB eingeleitete, aber noch nicht abgeschlossene Aufstellungsverfahren nicht fortgeführt werden können.

22.05.2023 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Mehr Essstörungen und Adipositas bei Jugendlichen: Wie will die Landesregierung den Trend stoppen?

Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Verena Kämmerling (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
namens der Landesregierung

Mehr Essstörungen und Adipositas bei Jugendlichen: Wie will die Landesregierung den
Trend stoppen?

Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Verena Kämmerling (CDU), eingegangen am
30.05.2023 - Drs. 19/1486
an die Staatskanzlei übersandt am 31.05.2023
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
namens der Landesregierung vom 30.06.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete am 4. Mai 2023 von einer erheblichen Zunahme von Essstörungen wie Magersucht und Bulimie bei Jugendlichen; daneben bleibe Adipositas bei Kindern und Jugendlichen ein Problem. Wie die Kreiszeitung am 20. Januar 2022 unter der Überschrift „Erster Vorstoß für Ernährung als Schulfach vor 15 Jahren“ berichtete, setzen sich Vertreterinnen der niedersächsischen Landfrauenverbände seit mehr als 15 Jahren für Ernährung als Schulfach ein.

22.05.2023 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Müssen geplante Straßenbaumaßnahmen im Geschäftsbereich Stade aufgrund nicht ausreichender Mittel im Landesstraßenbauplafond gestoppt werden?

Anfrage der Abgeordneten Claus Seebeck, Melanie Reinecke, Birgit Butter und Axel Miesner (CDU) 

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung na-mens der Landesregierung 

Müssen geplante Straßenbaumaßnahmen im Geschäftsbereich Stade aufgrund nicht ausrei-chender Mittel im Landesstraßenbauplafond gestoppt werden? 

Anfrage der Abgeordneten Claus Seebeck, Melanie Reinecke, Birgit Butter und Axel Miesner (CDU), eingegangen am 22.05.2023 - Drs. 19/1418 an die Staatskanzlei übersandt am 23.05.2023 

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung na-mens der Landesregierung vom 26.06.2023 

Vorbemerkung der Abgeordneten 

Mit der Mitteilung des zentralen Geschäftsbereiches der Straßenbauverwaltung vom 25.01.2023, dass keine weiteren Verpflichtungen seitens der regionalen Geschäftsbereiche der Niedersächsi-schen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) bis zur abschließenden Zusammen-stellung des landesweiten Bauprogramms im März dieses Jahres eingegangen werden sollen, war-ten viele geplante und notwendige Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2023 und den Folgejahren auf Umsetzung. 

22.05.2023 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT
Müssen geplante Straßenbaumaßnahmen im Geschäftsbereich Stade aufgrund nicht ausreichender Mittel im Landesstraßenbauplafond gestoppt werden?

Anfrage der Abgeordneten Claus Seebeck, Melanie Reinecke, Birgit Butter und Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.05.2023 

Mit der Mitteilung des zentralen Geschäftsbereiches der Straßenbauverwaltung vom 25.01.2023, dass keine weiteren Verpflichtungen seitens der regionalen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) bis zur abschließenden Zusammen-stellung des landesweiten Bauprogramms im März dieses Jahres eingegangen werden sollen, warten viele geplante und notwendige Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2023 und den Folgejahren auf Umsetzung.

02.05.2023 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Deichbau an der Elbe: Wird die Landesregierung dem Klimawandel Rechnung tragen?

Anfrage der Abgeordneten Melanie Reinecke und Birgit Butter (CDU), eingegangen am 28.03.2023 - Drs. 19/1080 an die Staatskanzlei übersandt am 29.03.2023
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten
Im Stader Tageblatt vom 11.03.2023 wurde berichtet, dass die für die Hochwassersicherheit Verant-wortlichen im Landkreis Stade angesichts der Herausforderungen, die vom Klimawandel ausgehen, einen „Generalplan Elbe“ fordern. Damit greifen sie einen Antrag auf, der im Oktober 2022 im Stader Kreistag beschlossen wurde und der u. a. die Beschleunigung von Maßnahmen zur Deicherhöhung, eine Aufstockung der Mittel von Bund und Land für Deichbaumaßnahmen, die Sicherung der erfor-derlichen Kleimengen und die Instandsetzung und Entschlickung der Elbe und ihrer Nebenflüsse sowie der Entwässerungseinrichtungen fordert. Unter anderem wird nach Angaben im Stader Tageblatt für den Landkreis Stade die Erhöhung der Deiche um bis zu 2,10 m, der Neubau von sieben Sperrwerken sowie ein Schöpfwerk an der Este-Mündung für notwendig erachtet.

Vorbemerkung der Landesregierung
Der Küsten- und Hochwasserschutz hat angesichts der Klimaerwärmung, steigender Meeresspiegel und Zunahme von Starkregenereignissen hohe Priorität. Mit dem 2. Nachtragshaushalt 2023 sollen die Mittel für den Schutz der niedersächsischen Küste und Inseln von 61,6 Mio auf 78,9 Mio Euro deutlich erhöht werden.
Der Klimawandel bedingt eine stärkere Vorsorge im Küsten- und Hochwasserschutz – insbesondere auch an der Tideelbe. Für dieses Jahr ist daher vom NLWKN in dem Bereich entsprechend der Pla-nungsvorläufe und möglicher Umsetzung in 2023 im Bau- und Finanzierungsprogramm Küsten-schutz ein höherer Mitteleinsatz eingeplant worden.
Auch in der Kleiproblematik und der Frage der Kompensations- bzw. Kohärenzflächen ist das Land dabei, tragfähige Lösungen zu finden. Als Großprojekt auf dem Asselersand könnten sowohl große Erfolge für naturschutzfachliche Werte erreicht als auch gleichzeitig eine große Anzahl von Küsten-schutzmaßnahmen naturschutzfachlich ausgeglichen werden.

26.04.2023 Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT
Lehrgänge am Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz

Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter, Andre Bock und Alexander Wille (CDU), eingegangen am 24.03.2023 - Drs. 19/1065 an die Staatskanzlei übersandt am 27.03.2023

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 26.04.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten
Bei der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrleute in Niedersachsen kommt dem Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) eine zentrale Aufgabe zu. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Zeit der Corona-Pandemie hat auch den Lehrgangsbetrieb eingeschränkt bzw. zeitweilig zum Erliegen gebracht. Die Berufsfeuerwehrlehrgänge seien weiterhin unverändert angeboten worden, weil es hier um beamtenrechtlich vorgeschriebene Lehrgänge gehe,
so der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 25.02.2021. Bei den Lehrgängen für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren sei versucht worden, diese in virtueller Form anzubieten.

Am 23.02.2023 bezog die Innenministerin im Rahmen einer Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 19/595) Stellung zur aktuellen Situation der Aus- und Fortbildung an den Akademiestandorten des NLBK. Unter anderem teilte Ministerin Behrens mit, dass im Jahr 2022 nur 47 % des Aus- und
Fortbildungsbedarfs haben gedeckt werden können. Ferner kündigte die Innenministerin am 23.02.2023 an, eine spezielle Ausbildung zur Bekämpfung von Bränden an LNG-Terminals in Wilhelmshaven anzubieten.


Vorbemerkung der Landesregierung
Die überragende Mehrheit der Feuerwehrangehörigen in Niedersachsen verrichtet ehrenamtlich ihren Dienst. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement, die große Kompetenz und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren wäre die Sicherstellung von Brandschutz und Hilfeleistung in Niedersachsen flächendeckend kaum zu meistern. Die Landesregierung schätzt und würdigt diese hohe Leistungsbereitschaft ausdrücklich. Die Aus- und Fortbildung der niedersächsischen Feuerwehren hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung die Ziele formuliert, modernste Bedingungen für Übungen und Einsätze der Feuerwehrleute zu schaffen und dafür den Ausbau des Technik- und Trainingszentrums an den NLBK-Standorten in Celle-Scheuen und in Loy konsequent fortzusetzen, notwendige Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen und die Ausbildungskapazitäten weiter zu erhöhen.

28.02.2023 Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT
Windflächenpotenzialstudie 2023: Windflächenziele für den Landkreis Stade

Vorbemerkung der Abgeordneten
Am Montag, den 6. Februar 2023, hat Umweltminister Christian Meyer die Kommunalen Spitzenverbände,
Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover und den Regionalverband Großraum
Braunschweig in das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eingeladen, um laut
Einladung unter dem Stichwort „Umsetzung des Windflächenbedarfsgesetzes in Niedersachsen“
eine Studie vorstellen zu lassen.
Die Studie mit dem Titel „Windpotenzialstudie Niedersachsen“ wurde im Auftrag des Ministeriums für
Umwelt, Energie und Klimaschutz durch das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik
sowie die Bosch & Partner GmbH erstellt. Laut Pressemitteilung des Umweltministeriums
vom 6. Februar 2023 rechnet die Studie das durch das Windflächenbedarfsgesetz des Bundes
vorgeschriebene Ziel für Niedersachsen von 2,2 % der Landesfläche auf die einzelnen Planungsregionen
nach fachlichen Kriterien um. Auf der Basis der Ergebnisse der Studie soll per Gesetz geregelt
werden, wie viel Windfläche in den kreisfreien Städten, den Landkreisen, dem Regionalverband
Großraum Braunschweig und der Region Hannover mindestens auszuweisen sei, so heißt es weiter
in der Pressemitteilung. Für die Berechnung der Flächenpotenziale je Landkreis seien objektive Kriterien
wie Besiedlungsdichte, Abstände zur Wohnbebauung, Belange der Bundeswehr, Verkehrswege,
Wasserflächen, FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebiete usw. herangezogen worden. Die
auszuweisenden Flächenanteile weichen vom Mittelwert 2,2 % ab und liegen zwischen 0,01 % in der
Stadt Osnabrück und 4,89 % der Fläche im Landkreis Rotenburg (Wümme).
Für den Landkreis Stade ergibt sich aus der Studie das Ziel von 3,04 % auszuweisendem Flächenanteil
der Gebietsfläche. Als theoretisches Potenzial nennt die Studie jedoch einen Flächenanteil von
7,53 % für den Landkreis Stade.

Vorbemerkung der Landesregierung
Für die Ermittlung der Flächenpotenziale durch die Gutachter von Fraunhofer IEE und Bosch und
Partner, welche am 6.2.2023 vorgestellt wurden, wurde ein für alle Planungsräume einheitlicher Kriterienkatalog
verwandt. Dieser wurde von Expert*innen in der Landesverwaltung mit den Gutachtenden
erarbeitet. Dabei wurden, soweit dies gerechtfertigt war, dieselben Kriterien angelegt, wie bei
der Studie des Bundes zur Ermittlung der Kriterien für die Festlegung der von den Bundesländern zu
erbringenden Flächenbeitragswerte. Die einheitlichen Kriterien sind in untenstehender Tabelle dargestellt.

18.01.2023 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Lüheflut: Steht die Landesregierung zu ihren Zusagen?

Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Melanie Reinecke (CDU), eingegangen am 16.01.2023 - Drs. 19/318 an die Staatskanzlei übersandt am 18.01.2023
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten
In der Nacht vom 27. auf den 28.05.2022 kam es aufgrund starker Winde aus West bis Nordwest zu erhöhten Wasserständen in der Lühe. Obwohl das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine entsprechende Gefahr für den Bereich der Elbe vorhergesagt hatte, wurde das Lühe-Sperrwerk im Unterschied zu anderen Sperrwerken im Landkreis Stade nicht geschlossen. In der Folge kam es zu Überflutungen mit zum Teil nicht unerheblichen Sachschäden (vollgelaufene Keller, beschädigte Pkw, Anleger und Boote).

In der 106. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 30.06.2022 erklärte der damalige Umweltminister Olaf Lies (SPD): „Wir haben das feste Ziel, die Betroffenen mit den entstandenen Schäden nicht alleinzulassen und diese auszugleichen.“ Und weiter: „Die noch unklare Schadensursache darf und wird nicht zulasten der Geschädigten gehen.“ Auf der Küstenschutzkonferenz des Landkreises Stade am 01.07.2022 wiederholte der Umweltminister seine Zusage. Der Sprecher des Umweltministers bestätigte gegenüber dem Stader Tageblatt vom 01.07.2022, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur-schutz zeitnah auf die Geschädigten zugehen und ein Gutachter eingeschaltet werde.

Zwar erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums am 05.10.2022 auf Nachfrage des Stader Tageblatts, dass eine Analyse der Rechtslage ergeben habe, dass die Geschädigten keinen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Land geltend machen könnten. Dennoch zitierte der Sprecher zugleich den damaligen Umweltminister Olaf Lies mit folgenden Worten: „Betroffene haben und konnten aus meiner Sicht darauf vertrauen, dass das Land sie nicht im Regen stehen lässt, wenn das Lühe-Sperrwerk, aus welchen Gründen auch immer, trotz Hochwasser nicht geschlossen wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt sehr schnell eine Lösung hinbekommen und der Ausgleich im Rahmen von Billigkeitsleistungen erfolgt.“

Vorbemerkung der Landesregierung
Nach den bisherigen Ergebnissen und Erkenntnissen der Ursachenaufklärung beruht die verspätete Schließung des Lühesperrwerks am 28.05.2022 auf einem technischen Fehler im – bis dahin und seit Jahren einwandfrei funktionierendem - Meldesystem des Sperrwerks. Dieses technische Versagen im Meldesystem war weder vom NLWKN verursacht, noch bestanden zu dem Zeitpunkt für den NLWKN irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass das Meldesystem nicht zuverlässig arbeitet. Die verspätete Sperrwerksschließung ist deshalb nicht vom NLWKN und vom Land Niedersachsen zu verantworten. Anfang Dezember 2022 wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Sperrwerkswärter Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/2 des NLWKN wegen des Anfangsverdachts einer fahrlässigen Herbeiführung einer Überschwemmung gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da kein Fehlverhalten des Sperrwerkswärters nachgewiesen werden konnte.

1. Sind die Ermittlungen zur Schadenursache abgeschlossen?
Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird hingewiesen.

2. Gibt es ein Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Gutachters und, falls ja, wann wurde dieses Verfahren begonnen? Falls nein, warum nicht?
Ja. Das Vergabeverfahren hinsichtlich der Erstellung von Gutachten über die entstandenen Gebäudeschäden wurde durchgeführt und mit Datum vom 19.01.2023 abgeschlossen.

3. Welche Initiativen zum Schadenausgleich wurden durch den ehemaligen Umweltminister Olaf Lies getätigt?
Das MU hatte Schadensersatzansprüche geprüft. Nachdem diese verneint wurden, wurde die Möglichkeit einer Billigkeitsleistung nach § 53 LHO in Betracht gezogen. Es wurde von Minister Olaf Lies beim Finanzministerium versucht, außerplanmäßige Mittel für 2022 zu erhalten für Zahlungen einer Billigkeitsleistung an die Geschädigten. Dies war in der letzten Legislaturperiode erfolglos.

4. Bestand oder besteht aktuell ein Abstimmungsprozess zwischen Umwelt- und Finanzministerium hinsichtlich des finanziellen Ausgleichs der Betroffenen?
Ja, seit Mitte Juni 2022.

5. Wird die Landesregierung die Betroffenen entschädigen?
Eine Leistung kann erst nach der Erfüllung der Voraussetzungen des § 53 LHO und der Bereitstellung von Mitteln durch einen Haushaltsbeschluss des Landtags erfolgen.

6. Wie wird verhindert, dass sich ein solcher Vorfall in Niedersachsen wiederholen kann?
Der NLWKN hat rein vorsorglich zusätzliche Sicherungen in das Alarmierungssystem eingebaut. Diese rein vorsorglichen Schritte zielen u.a. darauf ab, Auswirkungen von Störsignalen im Telekommunikationsnetz auf das Alarmierungssystem weitgehend abzustellen. Hierzu wurde einerseits im Rahmen des Quittiervorgangs die Codeeingabe und zweitens zusätzlich seitens des Herstellers die Software des Analyse- und Alarmierungsgerätes weiter optimiert. Beides dient der Unverwechselbarkeit echter Eingabesignale und damit der Erhöhung der Sicherheit gegen Störsignale. Des Weiteren wurden bereits unmittelbar nach dem Ereignis Sperrwerkswärterinnen und Sperrwerkswärter angewiesen, zusätzlich zum computergesteuerten Alarmierungsvorgang mehrmals täglich die Wasserstandsvorhersagen und die Entwicklung der Pegelstände zu beobachten, um ggfs. auch unabhängig vom Alarmsystem rechtzeitig erforderliche Schritte einzuleiten. Des Weiteren hat der NLWKN Kontakt zum zuständigen Landrat aufgenommen und eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Feuerwehren mit den Sperrwerkswärtern vereinbart. Insgesamt ist mit den zusätzlichen vorsorglichen Maßnahmen aus Sicht des NLWKN die Sturmflutsicherheit am Lühesperrwerk wie auch an den anderen Sperrwerken des NLWKN gewährleistet.

23.12.2022 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT
Mittel aus dem Nachtragshaushalt für den Landkreis Stade (Teil I)

Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Melanie Reinecke (CDU), eingegangen am 23.12.2022 - Drs. 19/228 an die Staatskanzlei übersandt am 30.12.2022

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 30.01.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten
Der Landtag hat am 30.11.2022 einen Nachtragshaushalt beschlossen. Dieser Nachtragshaushalt sorgt nach Medienberichten dafür, dass 11,6 Millionen Euroo zusätzlich in den Landkreis Stade fließen. Damit soll u. a. die Nothilfe zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in der Energiekrise finanziert werden. Zudem wurden die Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhöht und als Teil des Maßnahmenpaketes in der Energiekrise kom-muniziert. Für Sportvereine werden landesweit 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Vorbemerkung der Landesregierung
Mit dem vom Landtag am 30.11.2022 beschlossenen Nachtragshaushalt 2022/2023 hat die Landesregierung direkt nach Amtsantritt ihre Handlungsfähigkeit bewiesen und ein Gesamtvolumen von 2,9 Milliarden Euro bewegt. Angesichts der aktuellen Krise war dieses entschlossene Handeln drin-gend geboten, indem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges und der Energiekrise geschaffen wurden.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgt weltweit für großes Leid. Die hieraus resultierenden globalen Auswirkungen stellen auch Deutschland, das Land Niedersachsen sowie dessen Kommunen vor enorme Herausforderungen. Das mit dem Doppelnachtrag auf den Weg gebrachte Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen in einem Umfang von 970 Millionen Euro wird dabei helfen, den Auswirkungen der enormen Kostensteigerungen im Energiesektor infolge des russischen Angriffskrieges besser begegnen zu können.

23.12.2022 - Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT
Mittel aus dem Nachtragshaushalt für den Landkreis Stade (Teil II)

Anfrage der Abgeordneten Birgit Butter und Melanie Reinecke (CDU), eingegangen am 23.12.2022 - Drs. 19/228 an die Staatskanzlei übersandt am 30.12.2022

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 30.01.2023

Vorbemerkung der Abgeordneten
Der Landtag hat am 30.11.2022 einen Nachtragshaushalt beschlossen. Dieser Nachtragshaushalt sorgt nach Medienberichten dafür, dass 11,6 Millionen Euroo zusätzlich in den Landkreis Stade fließen. Damit soll u. a. die Nothilfe zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in der Energiekrise finanziert werden. Zudem wurden die Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhöht und als Teil des Maßnahmenpaketes in der Energiekrise kom-muniziert. Für Sportvereine werden landesweit 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Vorbemerkung der Landesregierung
Mit dem vom Landtag am 30.11.2022 beschlossenen Nachtragshaushalt 2022/2023 hat die Landes-regierung direkt nach Amtsantritt ihre Handlungsfähigkeit bewiesen und ein Gesamtvolumen von 2,9 Milliarden Euro bewegt. Angesichts der aktuellen Krise war dieses entschlossene Handeln drin-gend geboten, indem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges und der Energiekrise geschaffen wurden.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgt weltweit für großes Leid. Die hieraus resultierenden globalen Auswirkungen stellen auch Deutschland, das Land Niedersachsen sowie dessen Kommunen vor enorme Herausforderungen. Das mit dem Doppelnachtrag auf den Weg gebrachte Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen in einem Umfang von 970 Millionen Euro wird dabei helfen, den Auswirkungen der enormen Kostensteigerungen im Energiesektor infolge des russischen Angriffskrieges besser begegnen zu können.